| Beispiel 4 |
 |
"Vernachlässigung der Schadensrisiken von lichtfliehend orientiertem Wuchs an ganz oder teilweise bekleideten Fassaden mit Fugen"

Foto 4 - Hinterwachsung einer vorgehängt hinterlüfteten Fassade durch Wisteria (Blauregen)
Jeder Fassadenbewuchs mit Kletterpflanzen, deren Triebe teilweise oder vollständig, bzw. temporär oder immer lichtfliehend wachsen (negativer Phototropismus), hat die Tendenz mit seinen Triebspitzen in jede Art von Rissen, Fugen oder Spalten hierzu ausreichender Breite einzudringen
Diese Eigenschaft ist bei Selbstklimmern - vor allem Haftwurzelkletterern (Efeu, Campsis usw.) - sehr viel ausgeprägter als bei Gerüstkletterpflanzen. Ich habe aber dennoch ein Beispiel mit einer Schlingpflanze gewählt, da bei solchen entsprechende Gefahren in der Praxis (immer noch) häufig unterschätzt werden.
Das kann u.a. damit zusammenhängen, dass man von Kletterpflanzen, für die sonnige oder bestenfalls halbschattige Lagen empfohlen werden, allgemein eher keinen lichtfliehend orientierten Wuchs erwartet.
Obendrein wird in der Praxis das Schadensrisiko durch Ein- und Hinterwachsungen (Anschluss- und Dehnfugen, Fugen in und um Be- und Verkleidungen, Dachdeckungen, Spalten zwischen Bauteilen usw.) häufig vernachlässigt, da einerseits die evtl. auftretenden Kräfte nicht erwartet werden und andererseits von rechtzeitigem Rückschnitt ausgegangen wird. Beides darf man aufgrund praktischer Erfahrungen mit begrünten Fassaden durchaus "blauäugig" nennen.
Das gilt auch für die häufig geäußerte Annahme, dass sich Probleme mit Hinterwachsungen von alleine erledigen...
Zwar herrscht in Rissen, Fugen und Spalten - oder in dahinter befindlichen Hohlräumen - i.d.R. Dunkelheit, aber diese bewirkt nicht zuverlässig ein Absterben der eingedrungenen Triebe, die deshalb - wie das Foto zeigt - auch häufig wieder einen Weg zurück an das Licht finden. In diesem Fall bestehen diverse Schadensrisiken für das begrünte Bauwerk, die im Wesentlichen auf dem sekundären Dickenwuchs der eingedrungenen Triebe beruhen. Dieser führt zu Zwängungen und entsprechenden Druckspannungen zwischen Pflanze und benachbarten Bauteilen woraus sich Undichtigkeit, Deformation und schlimmstenfalls Bruch entwickeln kann. Häufig ist diese Entwicklung zwangsläufig, sofern eine Hinterwachsung nicht fachgerecht unterbunden oder ggf. rechtzeitig (und mit angemessener Vorsicht) beseitigt wird.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass bei zahlreichen Fassadenbegrünungen ohne Wahrung ausreichender Abstände zu sensiblen (unter- und hinterwachsungsgefährdeten) Bereichen, Schäden auch dadurch entstehen können, dass der Bewuchs zufällig eine Fuge "findet". Auch wenn für einen Fassadenbewuchs jegliche lichtfliehende Wuchsorientierung ausgeschlossen werden kann, bedeut dies nicht, dass Hinterwachsungen unmöglich stattfinden können. Solche können sich auch zufällig ergeben und daher verlangt jede Begrünung nahe sensibler Bereiche mindestens eine regelmäßige Sichtkontrolle.
© Thorwald Brandwein
----------------------------------------------------------------
|