| Beispiel 13 |
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"Unterlassung notwendiger Maßnahmen zur Kontrolle / Begrenzung der Ausbreitung selbstklimmender Kletterpflanzen"

Foto 13 - Unzulängliche Kontrolle der Ausbreitung von Selbstklimmern (hier Efeu)
Was auf diesem Foto auf den ersten Blick äußerst attraktiv wirkt, stellt sich bei genauerem Hinsehen als leichtfertig tolerierte Bestandsgefährdung dar.
Mal abgesehen davon, dass ich den Wohnwert von Zimmern mit teilweise überwachsenen Fenstern nicht allzu hoch ansetzen würde, lässt diese Begrünung fast jede Begrenzung des starken Efeuwuchses vermissen. Das ist ein offensichtlicher Mangel, der einige sehr konkrete Schadensrisiken birg. Die wichtigsten habe ich mit der Pfeilgruppe rechts markiert:
Oben:
Die Dachentwässerung verläuft hinter dem dicken Bewuchs und entzieht sich damit jeder Kontrolle (und Reparatur), obwohl Beschädigungen durch Hinterwachsung und sekundären Dickenwuchs sehr wahrscheinlich sind.
Mitte:
Der hölzerne Balkon ist teilweise überwachsen - was ihn aber in keiner Weise vor Niederschlägen schützt. Holzfäule - auch in Verbindung mit ausbleibender Holzpflege - ist vorprogrammiert.
Rechts:
Die Tolerierung des Bewuchse über Anschlüsse, bzw. Materialwechsel hinweg, geht meist mit der Gefahr von Beschädigungen durch eindringende Triebe und infolgedessen Zwängung einher. Diese kann (und wird, wenn man sich nicht darum kümmert) zu mechanischen Beschädigungen führen. Das betrifft hier die Fensterrahmen, die Fuge zwischen Mauerwerk des Erkers und Balkonverstrebung (Abstützung), den Traufbereich mit Regenrinne und die Dacheindeckung.
Der Pfeil links weist auf eine der inzwischen freigelegten Putzflächen, die durch verbliebene Haftwurzeln verunziert sind und einer Instandsetzung bedürften.
Insgesamt weist der längst in die Altersform gewechselte Bewuchs eine viel zu große Dicke auf, aus der eine hohe Abrissgefahr unter Witterungseinflüssen resultiert.
© Thorwald Brandwein
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